— Stiftung

Die gemeinnützige Brunhilde Moll Stiftung nahm im Jahr 2020 ihre Tätigkeit auf. Stifterin ist Brunhilde Moll.

Sie ist die Tochter von Adelbert Moll, der 1932 in Düsseldorf-Derendorf einen KFZ-Betrieb eröffnete. Aus diesem gingen später das Autohaus Adelbert Moll und die Moll-Gruppe hervor. Brunhilde Moll hat alle Abteilungen im Familienbetrieb durchlaufen und ist seit vielen Jahren aktive Geschäftsführerin von Unternehmen der Moll-Gruppe. Ihr Vermögen ging auf die von ihr gegründete Stiftung über.

Die Stiftung verwendet die ihr zufließenden Erträge ausschließlich für gemeinnützige Zwecke und fördert Projekte in den in der Satzung festgelegten Bereichen Kunst und Kultur sowie Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Hirnforschung.

— Stiftungssitz

Die Brunhilde Moll Stiftung ist Eigentümerin des Hauses am Drakeplatz 4, welches auch der Stiftungssitz ist. Dieses geschichtsträchtige Atelierhaus war im 20. Jahrhundert ein wichtiger Treffpunkt der Düsseldorfer Kunstszene im bürgerlichen Stadtteil Oberkassel. Vor allem durch seinen berühmtesten Bewohner, den Professor, Bildhauer und Aktionskünstler Joseph Beuys, einen der wichtigsten europäischen Künstler überhaupt, erlangte das Haus Bekanntheit.

Seine Erhaltung für die Stadt Düsseldorf, die Region und letztendlich für Europa als Kulturraum liegt der Brunhilde Moll Stiftung am Herzen. Sie möchte das historische Erbe der Bewohner*innen bewahren und in die Zukunft führen. 

— Organe

Der satzungsgemäße Stiftungsbetrieb wird von einem Vorstand und einem Beirat geführt, die gemeinsam dafür sorgen, dass die Stiftung die in Ihrer Satzung festgelegten Zwecke erfüllt.

Der Vorstand führt die laufende Verwaltung des Stiftungsvermögens, verantwortet ihre Ausrichtung und vertritt die Stiftung im Rechtsverkehr. Die Stiftung wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Der Beirat legt die Grundsätze der Verwaltung des Stiftungsvermögens fest, überwacht deren Ausführung und bestimmt die Verwendung der Vermögenserträge. Dem Beirat gehören drei Mitglieder an.

Stiftungsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf, oberste Stiftungsbehörde das für Stiftungsrecht zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Vorstand

Dr. Michael Dolfen, Vorstandsvorsitzender

Lydia Nießen, stellvertretende Vorstandsvorsitzende

Beirat

Brunhilde Moll, Stifterin

Elmar Joeressen, Architekt DDJ

Marc Jütten, Steuerberater DRP

— Spenden und Zustiften

Die Brunhilde Moll Stiftung ist offen für Spenden und Zustiftungen.

Mit einer Zustiftung tragen Sie direkt zur Verwirklichung des Stiftungszwecks bei und sichern dessen Fortbestand. Ihre Spende wird nachhaltig und verantwortungsbewusst verwendet, um Projekte zu fördern, die im Einklang mit den Zielen der Stiftung stehen.

Bei Interesse an oder Fragen zu Spenden und Zustiftungen kontaktieren Sie uns gern jederzeit per Mail oder Post.